Exhibitionismus
Exhibitionismus ist eine sexuelle Neigung, bei der es die betreffende Person sexuell erregt, sich vor anderen Menschen zu entblößen, nackt zu zeigen oder bei sexuellen Aktivitäten beobachten zu lassen.
Es ist damit das Gegenstück zum Voyeurismus.
In manchen Fällen masturbiert der Exhibitionist dabei. Meistens liegt der Reiz allerdings in den Reaktionen der Opfer.
Oft zeigen sie sich an öffentlichen Orten wie z.B. Parks. In der Regel suchen Exhibitionisten jedoch keinen körperlichen Kontakt.
Exhibitionistische Handlungen vor Kindern sind eine Form des sexuellen Missbrauchs und sind strafbar nach § 176 Abs. 4 StGB. In allen übrigen Fällen kommt eine Strafbarkeit nach § 183 Abs. 1 StGB in Betracht.
Erscheinungsformen:
Flitzer: zeigen sich bei öffentlichen Anlässen
Nude in Public / Public Nudity (engl. für nackt in der Öffentlichkeit): spontane Zurschaustellung in der Öffentlichkeit
Flashing: öffentliches Entblößen der weiblichen Brüste
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