Inzest
Unter Inzest (auch Blutschande) (von lat.: incestum = Unzucht, Blutschande) versteht man Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten wie z.B. Mutter und Sohn, Vater und Tochter etc.
In jeder Kultur, jeder Gesellschaft und jeder Religion gelten andere Vorstellungen darüber, ab welchem verwandtschaftlichen Grad das Inzesttabu gilt.
Der Begriff Inzucht zielt eher auf die genetische Komponente ab und wird in der Tier- und Pflanzenzucht als gebräuchliches Verfahren zur Stabilisierung bestimmter Merkmale angewendet.
In Deutschland und Österreich ist Inzest strafbar, wird aber nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern (letzteres ist rechtlich umstritten) verfolgt.
In Deutschland werden die Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren.
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